§ 59 (weggefallen)

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Zu dieser Norm ist noch keine Kommentierung veröffentlicht. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dem Service der Gesetzesveröffentlichung bereits ein wenig weiterhelfen konnten. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie geeignete Autoren für eine Kommentierung vorschlagen möchten.
Vorherige Norm
§ 58f Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Erhöhung des Stammkapitals
Nächste Norm
§ 60 Auflösungsgründe
Fußnoten