von Göler (Hrsg.) / Christian Knittel / § 65

§ 65 Anmeldung und Eintragung der Auflösung

(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und der gerichtlichen Feststellung eines Mangels des Gesellschaftsvertrags. In diesen Fällen hat das Gericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen einzutragen. Im Falle der Löschung der Gesellschaft (§ 60 Abs. 1 Nr. 7) entfällt die Eintragung der Auflösung.

(2) Die Auflösung ist von den Liquidatoren in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen. Durch die Bekanntmachung sind zugleich die Gläubiger der Gesellschaft aufzufordern, sich bei derselben zu melden.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Autor & Kanzlei
 Christian Knittel, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Restrukturierung und Sanierung, Frankfurt am Main
Herr Rechtsanwalt/Partner Christian Knittel
christian.knittel@roedl.com +49 172 6211578

Christian Knittel ist seit rund 20 Jahren im Recht der Restrukturierung und Sanierung tätig. Er ist spezialisiert auf die Beratung von Vorständen und Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften zur Haftungsprävention in der Krise, der Prozessführung im Zusammenhang mit der Realisierung von insolvenzspezifischen Ansprüchen, insbesondere für und gegen Insolvenzverwalter und des insolvenznahen Gesellschaftsrechts.
 

Vita:
1998 – 2003 Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

2004 – 2006 Referendariat am OLG Frankfurt am Main

2006 – 2016 Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB

2016 – 2017 Ashurst LLP

2017 - 2020 Brinkmann & Partner mbB

2020 - 2024 BBL Brockdorff & Partner

2024 - heute RÖDL GmbH RAe StB

Lehrbeauftragter für Unternehmensrestrukturierung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 

Referenzen:

  • Automobilzulieferer (OEM) mit ca. 800 Mitarbeitern und Werken im Ausland, Tätigkeit: Beratung der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft in insolvenzrechtlichen Fragestellungen
  • Führendes Unternehmen in der Baustoffbranche, Tätigkeit: Beratung der Geschäftsleitung in Haftungsfragen in Insolvenznähe
  • Deutscher Automobilhersteller, Tätigkeit: Beratung der Geschäftsleitung in Haftungsfragen

 

Veröffentlichungen (Auswahl):
Treuhandlösungen, in: Theiselmann (Hrsg.) Handbuch des Restrukturierungsrechts, 5. Auflage 2024 S. 799-828 (zusammen mit Alfred Hagebusch)
Das Spannungsfeld zwischen existenzvernichtendem Eingriff und berechtigter Geltendmachung von Gesellschafterforderungen im GmbH-Konzern, in: Festschrift für Jobst Wellensiek, München 2011, S. 451-460 (zusammen mit Alfred Hagebusch)
Pflichten des Geschäftsführers in der Krise, GmbH-Steuer Berater, 2015, S. 138

 

Mitgliedschaften:
Frankfurter Anwaltverein e.V.
TMA Turnaround Management Association e.V.
Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein

Rechtsanwaltskanzlei Christian Knittel
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Fußnoten