von Göler (Hrsg.) / Jörg Streichert / § 3

§ 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags

(1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten:

  • 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft,
  • 2. den Gegenstand des Unternehmens,
  • 3. den Betrag des Stammkapitals,
  • 4. die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt.

(2) Soll das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein oder sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.

Inhaltsverzeichnis
Expertenhinweise für Juristen
Inhaltsverzeichnis
1) Allgemeines

A. Einleitung 

I. Überblick über die gesetzlichen Anforderungen

Der § 3 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) bildet das Fundament für den Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags einer GmbH, auch bekannt als Satzung oder Statuten. Es ist essentiell, dass dieser Mindestinhalt in einem einheitlichem Schriftstück dargelegt wird. Scheller in Scholz, GmbHG, 13. Auflage, § 3 RN 6; DNotZ 1979, 359 

Die Spezifika dieses Inhalts werden durch weitere Bestimmungen wie § 4 GmbHG (Firmenname), § 4a GmbHG (Sitz der Gesellschaft) und § 5 GmbHG (Stammkapital) präzisiert.

Zusätzlich ermöglicht § 3 Abs. 2 GmbHG den Gesellschaftern, fakultative Regelungen in die Satzung aufzunehmen, wie die zeitliche Begrenzung der Gesellschaftsdauer und Nebenleistungspflichten der Gesellschafter. Diese Bestimmungen sind jedoch nicht verpflichtend und können nach Ermessen der Gesellschafter implementiert werden.

Autor & Kanzlei
Jörg Streichert, Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht in Kaufbeuren-Neugablonz (im Allgäu)
Herr Rechtsanwalt Jörg Streichert
joerg@streichert.de +49 (0) 8341 – 992402

09.1968 bis 07.1972

Gustav Leutelt Schule, Neugablonz

09.1972 bis 06.1981

Staatliches Gymnasium Kaufbeuren, nunmehr Jakob-Brucker Gymnasium, Abitur.

10.1981 bis 11.1982

Wehrdienst bei der Bundeswehr, Luftwaffe

11.1982 bis 12.1989

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg, Assessorexamen, Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerrecht

01.1990

Zulassung als Rechtsanwalt

01.1990 bis heute

Selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei mit den Schwerpunkten Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Prozessführung im Gesellschaftsrecht (Corporate Litigation),Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung, Geschäftsführer einer GmbH, Compliance, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf, Unternehmensbewertung, Gründung von Gesellschaften, GmbH in der Krise, Beendigung von Gesellschaften

Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht Kaufbeuren Jörg Streichert
Rechtsanwalt Jörg Streichert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Jörg Streichert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Reichenberger Straße 8

Heinrich-von-Liebieg-Haus

87600 Kaufbeuren-Neugablonz (im Allgäu) 

Telefax: +49 (0) 8341 – 9694440 

Titel: Die Kunst, einen Gesellschafterstreit zu beenden
Profil

Meine Philosophie

Aus Problemen Lösungen zu erschaffen, erfüllt mich immer wieder mit Freude. Aus diesem Grund lege ich sehr großen Wert darauf, Zeit für meine Mandanten zu haben und durch die Qualität meiner Arbeit zu überzeugen.

  • Mandantennähe: Ich nehme mir gerne Zeit für meine Mandanten und lege großen Wert darauf, meine Mandanten als Geschäftspartner auf Augenhöhe zu verstehen und den Sachverhalt präzise zu erfassen.
  • Spezialisierung: Ich konzentriere mich auf meine Rechtsgebiete, in denen ich langjährige Kenntnisse und umfangreiche Erfahrung gesammelt habe. Durch regelmäßige Fortbildungen erweitere ich ständig mein Fachwissen als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.
  • Erfahrung: Neben juristischem Talent ist dabei vor allem Erfahrung gefragt. Ich verfüge mittlerweile über fas 30 Jahre Berufserfahrung.
  • Qualität: Fehler vermeiden und Chancen sehen. Mein Anspruch ist es, zusammen mit meinen Mandanten Möglichkeiten zu erarbeiten, die am besten passen und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verwirklicht werden können.
  • Wirtschaftlichkeit: Es muss sich für alle rechnen. Ob der Preis stimmt, bemisst sich nicht nur nach der Qualität und dem Markt. Unter dem Strich muss mein Mandant seine wirtschaftlichen Ziele erreichen.
  • Verantwortung & Vertrauen: Ich suche langfristige vertrauensvolle Mandantenbeziehungen und strebe danach, meiner Verantwortung und dem mir entgegen gebrachten Vertrauen meiner Mandanten bestmöglich gerecht zu werden.
  • Nachhaltigkeit: Jedes Ereignis, jedes Problem, jede Streitigkeit löst Emotionen aus. Diese Gefühle zu erkennen und die Bereitschaft, diese Gefühle ehrlich zu analysieren, ist die elementare Voraussetzung für ein wirkliches Problemverständnis und somit für jede nachhaltige Lösung.
Beratungsschwerpunkte
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht, Gesellschafterstreit, Gesellschafterausschluss, Einziehung Geschäftsanteile
Gesellschafterversammlung
Gewerblicher Rechtsschutz
Vertragsgestaltung
Gesellsaftsvermögen
Unternehmensnachfolge
Strategische Ausrichtung

Mein Leistungsportfolio

Gründung von Gesellschaften, umfassende Beratung und Erstellung sowie Anpassung von Gesellschaftsverträgen für

Gesellschaftsrecht, insbesondere GmbH und GmbH & Co. KG

Meine Zielgruppen

  • Unternehmer, die ihr Unternehmen konturieren möchten, den Weg zum Erfolg bestmöglich und rechtssicher vorbereiten und/oder gestalten möchten.
  • Gesellschafter und Geschäftsführer - Beseitigung von Problemen, Streitigkeiten und Auseinandersetzungen auf Gesellschafterebene. Sicherung der Existenzgrundlage.

 

Mehrwert für meine Mandanten

  • Professionelle Beratung und Unterstützung im Gesellschaftsrecht bei der Verwirklichung von Ideen und Visionen - durch individuelle Gestaltungen und/oder Beseitigung von Schwierigkeiten und Problemen - auf dem Weg zum Erfolg - in enger Abstimmung mit meinen Mandanten.
  • Durch meine Tätigkeit erhalten meine Mandanten eine klare Perspektive und eine realistische Einschätzung Ihrer Situation, die sie befähigt, notwendige Entscheidungen rechtssicher zu treffen.Damit haben meine Mandanten einen Partner an Ihrer Seite, auf den sie sich verlassen können, um sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren zu können.
  • Aufgrund meiner – im Vergleich zu München – deutlich geringeren Kanzleikosten - vor allem für Mitarbeiter und Kanzleimiete - sowie meiner effizienten Kanzleistruktur ist erst mir möglich zu verhältnismäßig günstigen Stundensätzen tätig zu werden.
Kooperationen / Netzwerke
  • ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht
  • ARGE Erbrecht
  • ARGE Handels- und Gesellschaftsrecht
Vorherige Norm
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
Nächste Norm
§ 4 Firma
Fußnoten