Rechtsanwalt Julian Opp, Köln
Herr Rechtsanwalt Julian Opp
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Julian Opp ist seit 2009 als Rechtsanwalt und seit 2013 als Partner bei der Florett & Falke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung im Zusammenhang mit Krisen, Sanierungen und Insolvenzen von Unternehmen.

In diesem Kontext berät er Unternehmen, Gesellschafter und Organe sowie Gläubiger und Investoren in allen insolvenz-, gesellschafts- und finanzierungsrechtlichen Fragestellungen rund um die Unternehmenssanierung oder Insolvenz.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Julian Opp bestehen in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung von Insolvenzverwaltern, Organen oder Gläubigern, insbesondere im Zusammenhang mit Organhaftungsansprüchen und Insolvenzanfechtungen, sowie in der Verhandlung, Gestaltung und Führung von doppelnützigen (doppelseitigen) Treuhandverhältnissen.

Darüber hinaus verfügt Julian Opp über besondere Erfahrung in der Gestaltung von Finanzierungs- und Sicherheitendokumentationen zur proaktiven Risikovermeidung, insbesondere im Bereich der Umlauffinanzierung (Factoring, Zentralregulierung, Kreditversicherung), sowie der Durchsetzung von Gläubigerrechten und Verwertung von Sicherheiten zur Schadensminimierung.

 

Tätigkeitsbereiche

  • Restrukturierung & Sanierung
  • Kredit- und Sicherheitenrecht
  • Treuhandschaften
  • Organhaftung & Insolvenzanfechtung

Curriculum vitae

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim
  • Rechtsreferendariat im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken, Zweites Staatsexamen
  • seit 2009 bei Florett & Falke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Publikationen

Bücher / Monographien

  • Achsnick/Opp: Die doppelnützige Treuhand in der Sanierung, RWS-Verlag, 3. Aufl. 2021
  • Pape/Opp: Sanierungsgutachten, RWS-Verlag, 1. Aufl. 2017

 
Handbücher / Kommentierungen

  • Opp/Fouladfar: Die doppelnützige Treuhand als Sanierungsinstrument zur Insolvenzvermeidung in: Hohberger/Damlachi, Praxishandbuch Sanierung im Mittelstand, Springer Gabler Verlag, 4. Aufl. 2019, Kap. 7.4 (S. 717 ff.)
  • Pape/Opp: Rechtlicher Rahmen für die Erstellung von Sanierungsgutachten in: Hohberger/Damlachi, Praxishandbuch Sanierung im Mittelstand, Springer Gabler Verlag, 4. Aufl. 2019, Kap. 6.4 (S. 558 ff.)
  • Achsnick/Opp: Einstweiliger Rechtsschutz im Insolvenzverfahren in: Enders/Börstinghaus, Einstweiliger Rechtsschutz, ZAP-Verlag, 3. Aufl. 2016, S. 738 ff.

 

Aufsätze / Urteilsanmerkungen

  • Opp: Zur Vorsatzanfechtung gegenüber einem Zahlungsmittler, EWiR 2018, 147
  • Opp: Zur Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für die Wiederaufnahme der Zahlungen nach Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, EWiR 2017, 115
  • Achsnick/Opp: Finanzierer als Anfechtungsgegner – präzisierte Anforderungen an die Darlegung subjektiver Tatbestandsmerkmale durch Insolvenzverwalter, InsVZ 2010, 369
  • Krüger/Opp: Wirksamkeit des Forderungserwerbs durch einen Factor im Insolvenzeröffnungsverfahren und individuelle Konzernverrechnungsvereinbarungen – Anmerkung zum Urt. des BGH v. 10.12.2009 (Az.: IX ZR 1/09), NZI 2010, 672
  • Achsnick/Opp: Insolvenzanfechtung von Zahlungen aus geduldeter Kontoüberziehung – Anmerkung zum Urt. des BGH v. 6.10.2009 (Az.: IX ZR 191/05), NZI 2010, 633

 

Artikel / Zeitschriftenbeiträge

  • Opp: Unternehmerische und haftungsrechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung von ESG-Anforderungen, E-Book "GmbH-Geschäftsführer 2024", S. 99ff
  • Opp/Pape: Haftungsrisiken bei Transaktionen mit Gesellschaftern, E-Book „GmbH-Geschäftsführer 2020“, S.95ff
  • Opp/Pape: Wann braucht die Bank ein Sanierungskonzept? Handelsblatt Journal – Sonderveröffentlichung: Restrukturierung & Transformation, September 2019, S. 5
  • Opp/Pape: Sanierungskonzepte im Wandel der Zeit, Gastbeitrag in: Existenz, Magazin für Finanzen, Restrukturierung, Sanierung und Wirtschaft, Ausgabe Nr. 9 (Februar 2018), S. 39 ff.
  • Opp/Pape: Anfechtung im Kontext von Sanierungen – es muss nicht IDW sein, aber …, Handelsblatt Journal – Sonderveröffentlichung: Restrukturierung – Sanierung – Insolvenz, Okt 2016, S. 9
  • Opp/Pape: Gut-achten, statt haften!, return -Magazin für Unternehmensführung und Sanierung, online-Veröffentlichung, 31.08.2016
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Profil

Die Kanzlei wurde 1992 im Herzen von Köln gegründet und hat sich als Boutique-Kanzlei seither auf die bundesweite Beratung von Unternehmen und ihren Gläubigern in Krise, Sanierung und Insolvenz fokussiert. 

Florett & Falke verkörpern Präzision, Weitblick und Durchsetzungsstärke, auf die es in Krise und Insolvenz entscheidend ankommt.

Wir haben ein einzigartiges Gesamtverständnis und kennen die Perspektiven und Bedürfnisse der einzelnen Beteiligten in den unterschiedlichen Verfahrensstadien. Mit anderen Worten: Wir kennen die Krise aus allen Blickwinkeln, wissen, wer was zu verlieren hat und verstehen die Auswirkungen unserer rechtlichen Maßnahmen auf GuV, Bilanz und Cashflow. Wir wissen, was die Beteiligten brauchen, um entscheiden zu können, und führen diese Entscheidungen herbei. Unser gewachsenes Netzwerk aus Sanierungsberatern, Finanzierern und Insolvenzverwaltern kennt und schätzt uns und unsere Arbeitsweise. Nutzen Sie das Vertrauen und Standing, das wir uns hier in über 30 Jahren erarbeitet haben.

Das ist, wer wir sind: Eine agile und unabhängige Boutique-Kanzlei mit höchster Spezialisierung und Präzision, exzellenter Vernetzung und angenehmer Verbindlichkeit.

Beratungsschwerpunkte
Gesellschaftsrecht / M&A
Insolvenzrecht
Kreditsicherung & Gläubigerschutz
Restrukturierung
Restrukturierung & Sanierung
Strategische Ausrichtung

Unsere Mandanten sind Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen des gehobenen Mittelstandes, aber auch Finanzgläubiger wie Banken und Kreditversicherer, Insolvenzverwalter oder Investoren, die wir im Rahmen außergerichtlicher und gerichtlicher Sanierungen, bei Unternehmenskäufen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie im Insolvenzverfahren beraten, führen und vertreten.